Grundsätze unseres Beschwerdemanagements
Grundsätze
Für uns steht die Zufriedenheit unserer Kunden an erster Stelle. Jede Äußerung der Unzufriedenheit gibt uns die Möglichkeit zur Klärung von Sachverhalten und zum Erhalt der Kundenbindung, sie gibt uns auch wichtige Impulse für eine Optimierung unserer Leistungen. Grundsätzlich werten wir deshalb jede Äußerung der Unzufriedenheit als Beschwerde. Der Begriff der Beschwerde muss nicht zwingend verwendet werden. Eine Beschwerde bedarf auch keiner bestimmten Form.
Zum Selbstverständnis der Saarländischen Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH (SVG) und zu unserer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation als SVG gehört es deshalb, dass wir Beschwerden zuverlässig aufnehmen, angemessen und transparent bearbeiten und aus den Erkenntnissen unsere Leistungen weiter optimieren.
Ablauf und Kontakt
Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten, ggf. noch einmal Details mit Ihnen klären und Ihnen dann auch verlässlich antworten können, geben Sie bitte Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse) und wenn möglich Ihre Kontonummer vollständig an.
- Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt und formulieren Sie Ihr Anliegen.
- Kopien der zum Verständnis notwendigen Unterlagen erleichtern eine Klärung.
Ihre Beschwerde, Ihre Anregungen, Ihre Meinung können Sie uns auf folgenden Wegen zuleiten:
Persönlich
bei einem Mitarbeiter der Saarländischen Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH (SVG)
Telefonisch
bei einem Mitarbeiter der Saarländischen Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH (SVG)
+49 (0) 681 3004-6181
Per E-Mail
an svg@bank1saar.de und/oder an beschwerdestelle@bank1saar.de
Per Kontaktformular
Nachricht sendenPer Post
an
Saarländische Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH
Kaiserstraße 17-19
66111 Saarbrücken
Innerhalb von 3 Bankarbeitstagen stellen wir Ihnen eine Eingangsbestätigung zu. Die Eingangsbestätigung kann auf dem gleichen Kommunikationsweg erfolgen, den Sie zuvor gewählt hatten. Die Eingangsbestätigung wird immer dann zugestellt, wenn die Beschwerde nicht bereits zeitnah im Erstkontakt abschließend bearbeitet werden konnte, so dass Sie anstelle der Eingangsbestätigung bereits eine Antwort erhielten.
Die Bearbeitung von Beschwerden erfolgt für Sie kostenfrei.
Eine Antwort erfolgt in einem angemessenen Zeitraum nach Beschwerdeeingang – je nach Komplexität der Beschwerde bzw. der Maßnahmen zur Klärung. Eine finale Klärung des Sachverhalts soll innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach Beschwerdeeingang abgeschlossen und Ihnen das Ergebnis mitgeteilt sein. Diese abschließende Antwort erfolgt grundsätzlich per Brief, es sei denn Sie haben ausdrücklich nur eine mündliche Antwort verlangt.
Abgesehen davon können mündliche Beschwerden auch nur mündlich beantwortet werden, sofern Sie damit einverstanden sind.
Kann innerhalb der genannten Frist von 10 Bankarbeitstagen keine Antwort gegeben werden, so informieren wir Sie.
Schlichtung
Kommt die abschließende Entscheidung der Saarländischen Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH (SVG) Ihren Forderungen nicht oder nicht vollständig nach, erläutern wir den Standpunkt der SVG sowie Ihre Möglichkeiten, Ihre Beschwerde aufrechtzuerhalten, z.B. alternative Streitbeilegungsverfahren zu nutzen.
Für Streitbeilegungsverfahren können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZRC 3
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Telefon: 0228 4108-0
Telefax: 0228 4108-62299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
www.bafin.de
Als Behörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die SVG zuständig:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und
Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: 0228 4108-0
Telefax: 0228 4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
www.bafin.de
Der Schutz personenbezogener Daten ist der Saarländischen Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH (SVG) wichtig. Auch bei der Beschwerdebearbeitung beachtet die Saarländische Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH (SVG) die anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit. In Zusammenhang mit der Beschwerdebearbeitung speichern wir Daten entsprechend der Vorgaben der BaFin für einen Zeitraum von weiteren 5 Jahren, sofern weitere gesetzliche Regelungen uns nicht zu einer längeren Speicherung verpflichten.