Für uns steht die Zufriedenheit unserer Kunden an erster Stelle. Jede Äußerung der Unzufriedenheit gibt uns die Möglichkeit zur Klärung von Sachverhalten und zum Erhalt der Kundenbindung, sie gibt uns auch wichtige Impulse für eine Optimierung unserer Leistungen. Grundsätzlich werten wir deshalb jede Äußerung der Unzufriedenheit als Beschwerde. Der Begriff der Beschwerde muss nicht zwingend verwendet werden. Eine Beschwerde bedarf auch keiner bestimmten Form.
Zum Selbstverständnis der Saarländischen Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH (SVG) und zu unserer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation als SVG gehört es deshalb, dass wir Beschwerden zuverlässig aufnehmen, angemessen und transparent bearbeiten und aus den Erkenntnissen unsere Leistungen weiter optimieren.