Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Erklärung gemäß § 3 Wertpapierprospektgesetz
  • Informationen zur EU-Offenlegungsverordnung
  • Informationen zur Ausführung von Kundenaufträgen
     

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß § 3 Wertpapierprospektgesetz

Der Saarländische Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH liegen für sämtliche von ihr gemäß § 3 Absatz 3 WpPG angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Saarländische Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzportfolioverwaltung gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Änderungsverzeichnis:

  • 30.12.2024**
    Aktualisierung letzter Abschnitt, letzter Satz: Dies wird voraussichtlich im Laufe des
    Jahres 2025 erfolgen.
  • 30.12.2022*,**
    Zur Umsetzung der Level II-Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (OffenlegungsVO) zum 31. Dezember 2022 / 1. Januar 2023, grundsätzliche Überarbeitung.
  • 19.07.2022*
    Grundsätzliche Überarbeitung der Information nach Integration der ESG-Kennzahlen in das Portfoliomanagement im Rahmen einer Basis-Strategie gem. Artikel 6 der Offenlegungsverordnung.
  • 01.01.2022*
    Die Ausführungen unter Punkt II. 1c und d hinsichtlich der Kooperation mit Produktlieferanten bzw. unserer Anlagestrategie wurden aktualisiert. Der Punkt II. 3 wurde ergänzt.
  • 10.03.2021*,**
    Initiale Veröffentlichung der Information zum Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates (Offenlegungsverordnung).

 

Erläuterungen zu sämtlichen in der Vergangenheit erfolgten Änderungen der „Information nach OffenlegungsVO“ können Sie bei uns erfragen. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Kundenberater an.